Erbrecht

Das Erbrecht regelt die pri­vat­recht­li­chen und ver­mö­gens­recht­li­chen Folgen des Todes eines Menschen. In Deutschland werden in diesem Jahrzehnt Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt. Damit nehmen das Erbrecht, die Vermögens- und Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge unter Lebenden, sowie das Erbschafts- und Schen­kungs­steu­er­recht eine her­aus­ra­gen­de Stellung in der juristischen Arbeit ein.

Das Gesetz garantiert die Berechtigung, Verfügungen über sein Eigentum oder anderweitige Rechte bis zum Eintritt des eigenen Todes auch für die Zeit danach eigenverantwortlich regeln zu können, wenn dabei bestimmte Grundsätze beachtet werden. Zugleich garantiert das Gesetz den nächsten Verwandten eines Verstorbenen die Mindestteilhabe an dessen Nachlass in Form von Pflicht­teils­an­sprü­chen.

Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen erleichtert die Situation für den juristischen Laien nicht. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich frühzeitig über die ge­setz­li­chen Vorgaben zu in­for­mie­ren, um falschen Vorstellungen und Gestaltungen ent­ge­gen­zu­wir­ken.

Um rechtliche Handlungs- und Ge­stal­tungs­spielräume zielgerichtet aus­zu­schöp­fen und wirtschaftliche wie familiäre Krisen zu ver­mei­den, unterstütze ich Sie zu Lebzeiten durch fachkundige Beratung bei der Um­set­zung Ihrer (letztwilligen) Vorstellungen.

Aber auch wenn Sie nach einem Todesfall in eine erbrechtliche Auseinandersetzung ver­wi­ckelt werden oder Ihr Pflichtteilsrecht über­gan­gen wurde, stehe ich Ihnen mit meiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

Darüber hinaus berate ich Sie gerne zu den Themen Vor­sor­ge­voll­macht und Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung und setze Ihre Be­dürf­nis­se recht­lich um. ­