Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechts­ver­hält­nis­se der durch Ehe, Le­bens­part­ner­schaft, Familie und Ver­wandt­schaft miteinander ver­bun­de­nen Personen sowie die außerhalb der Verwandtschaft be­ste­hen­den ge­setz­li­chen Ver­tre­tungs­funk­tio­nen Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Be­treu­ung.

Da diesen Rechtsverhältnissen re­gel­mä­ßig persönliche bzw. fa­mi­liä­re Beziehungen und Bindungen zugrunde liegen, sind die aus ihnen herrührenden Aus­ein­an­der­set­zun­gen für die Betroffenen oft emotional belastend und schwie­rig.

Dem Interesse der Beteiligten entspricht es daher häufig, mög­lichst schnell eine klare Regelung ihrer persönlichen- und wirt­schaft­li­chen Verhältnisse zueinander her­bei­zu­füh­ren, um die ohnehin schwie­rige Situation nicht durch langwierige Ge­richts­ver­fah­ren und wechselseitige Vorwürfe zusätzlich zu verschärfen.

Mit meiner langjährigen Erfahrung aus über 2.500 familienrechtlichen Mandaten unterstütze ich Sie bei der Wahrnehmung Ihrer In­ter­es­sen in außergerichtlichen und gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­pe­tent und sachgerecht. Hierzu zählt die Lösung wirt­schaft­li­cher Fragen anlässlich der Trennung - wie z.B. Unterhalt, Vermögen, Schulden, Ver­sor­gungs­aus­gleich, Hausrat und Zugewinn – genauso wie die Regelung der Bedürfnisse der von einer Trennung betroffenen Kinder.