Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen sowie die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Da diesen Rechtsverhältnissen regelmäßig persönliche bzw. familiäre Beziehungen und Bindungen zugrunde liegen, sind die aus ihnen herrührenden Auseinandersetzungen für die Betroffenen oft emotional belastend und schwierig.
Dem Interesse der Beteiligten entspricht es daher häufig, möglichst schnell eine klare Regelung ihrer persönlichen- und wirtschaftlichen Verhältnisse zueinander herbeizuführen, um die ohnehin schwierige Situation nicht durch langwierige Gerichtsverfahren und wechselseitige Vorwürfe zusätzlich zu verschärfen.
Mit meiner langjährigen Erfahrung aus über 2.500 familienrechtlichen Mandaten unterstütze ich Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen kompetent und sachgerecht. Hierzu zählt die Lösung wirtschaftlicher Fragen anlässlich der Trennung - wie z.B. Unterhalt, Vermögen, Schulden, Versorgungsausgleich, Hausrat und Zugewinn – genauso wie die Regelung der Bedürfnisse der von einer Trennung betroffenen Kinder.
Da diesen Rechtsverhältnissen regelmäßig persönliche bzw. familiäre Beziehungen und Bindungen zugrunde liegen, sind die aus ihnen herrührenden Auseinandersetzungen für die Betroffenen oft emotional belastend und schwierig.
Dem Interesse der Beteiligten entspricht es daher häufig, möglichst schnell eine klare Regelung ihrer persönlichen- und wirtschaftlichen Verhältnisse zueinander herbeizuführen, um die ohnehin schwierige Situation nicht durch langwierige Gerichtsverfahren und wechselseitige Vorwürfe zusätzlich zu verschärfen.
Mit meiner langjährigen Erfahrung aus über 2.500 familienrechtlichen Mandaten unterstütze ich Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen kompetent und sachgerecht. Hierzu zählt die Lösung wirtschaftlicher Fragen anlässlich der Trennung - wie z.B. Unterhalt, Vermögen, Schulden, Versorgungsausgleich, Hausrat und Zugewinn – genauso wie die Regelung der Bedürfnisse der von einer Trennung betroffenen Kinder.