Erbrecht
Das Erbrecht regelt die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. In Deutschland werden in diesem Jahrzehnt Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt. Damit nehmen das Erbrecht, die Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter Lebenden, sowie das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht eine herausragende Stellung in der juristischen Arbeit ein.
Das Gesetz garantiert die Berechtigung, Verfügungen über sein Eigentum oder anderweitige Rechte bis zum Eintritt des eigenen Todes auch für die Zeit danach eigenverantwortlich regeln zu können, wenn dabei bestimmte Grundsätze beachtet werden. Zugleich garantiert das Gesetz den nächsten Verwandten eines Verstorbenen die Mindestteilhabe an dessen Nachlass in Form von Pflichtteilsansprüchen.
Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen erleichtert die Situation für den juristischen Laien nicht. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich frühzeitig über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um falschen Vorstellungen und Gestaltungen entgegenzuwirken.
Um rechtliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume zielgerichtet auszuschöpfen und wirtschaftliche wie familiäre Krisen zu vermeiden, unterstütze ich Sie zu Lebzeiten durch fachkundige Beratung bei der Umsetzung Ihrer (letztwilligen) Vorstellungen.
Aber auch wenn Sie nach einem Todesfall in eine erbrechtliche Auseinandersetzung verwickelt werden oder Ihr Pflichtteilsrecht übergangen wurde, stehe ich Ihnen mit meiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und setze Ihre Bedürfnisse rechtlich um.
Das Gesetz garantiert die Berechtigung, Verfügungen über sein Eigentum oder anderweitige Rechte bis zum Eintritt des eigenen Todes auch für die Zeit danach eigenverantwortlich regeln zu können, wenn dabei bestimmte Grundsätze beachtet werden. Zugleich garantiert das Gesetz den nächsten Verwandten eines Verstorbenen die Mindestteilhabe an dessen Nachlass in Form von Pflichtteilsansprüchen.
Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen erleichtert die Situation für den juristischen Laien nicht. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich frühzeitig über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um falschen Vorstellungen und Gestaltungen entgegenzuwirken.
Um rechtliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume zielgerichtet auszuschöpfen und wirtschaftliche wie familiäre Krisen zu vermeiden, unterstütze ich Sie zu Lebzeiten durch fachkundige Beratung bei der Umsetzung Ihrer (letztwilligen) Vorstellungen.
Aber auch wenn Sie nach einem Todesfall in eine erbrechtliche Auseinandersetzung verwickelt werden oder Ihr Pflichtteilsrecht übergangen wurde, stehe ich Ihnen mit meiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und setze Ihre Bedürfnisse rechtlich um.